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Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

- Entscheidungen Leitsätze

Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss v. 9.2.2024 – 2 K 911/23 We

Auch im Fall eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings sind die hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren zu prüfen. Weder aus Art. 25 der Richtlinie 2013/32/EU und Art. 47 EU-Grundrechtecharta noch aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung unabhängig von den Erfolgsaussichten abzuleiten.

 

 

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