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Voraussetzungen der Betreuerbestellung in allen Angelegenheiten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.6.2020 – XII ZB 25/20

Die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten selbst besorgen kann. Zudem muss in all diesen Angelegenheiten, die die gegenwärtige Lebenssituation des Betroffenen bestimmen, ein Handlungsbedarf bestehen. Beides muss durch konkret festgestellte Tatsachen näher belegt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 13.5.2020 – XII ZB 61/20 –, FamRZ 2020, 1297 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 19.

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