Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.12.2025 – V ZB 3/25

In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Schuldners oder seines Angehörigen eine einstweilige Einstellung nach § 765a ZPO grundsätzlich nicht rechtfertigen, wenn der Schuldner bzw. der Angehörige nicht in dem Versteigerungsobjekt leben.

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