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Vollstreckung von Gewaltschutzbeschluss nach Versöhnung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.2.2026 – 16 WF 128/25

Eine Vollstreckung des auch nach Versöhnung der Beteiligten zunächst noch gültigen Gewaltschutzbeschlusses ist im Regelfall unverhältnismäßig, sofern der Adressat nicht zuvor durch das Gericht auf die - wieder bzw. weiterhin - bestehende Möglichkeit der Vollstreckung des Gewaltschutzbeschlusses hingewiesen wurde.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht mit Anm. Simon Bachmeier.

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