- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 23.2.2026 – 16 WF 128/25
Eine Vollstreckung des auch nach Versöhnung der Beteiligten zunächst noch gültigen Gewaltschutzbeschlusses ist im Regelfall unverhältnismäßig, sofern der Adressat nicht zuvor durch das Gericht auf die - wieder bzw. weiterhin - bestehende Möglichkeit der Vollstreckung des Gewaltschutzbeschlusses hingewiesen wurde.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht mit Anm. Simon Bachmeier.