- Entscheidungen Leitsätze
EuGHMR, Urteil v. 19.12.2024 – Beschwerde Nr. 27746/22 und 28291/22
- Die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Vollstreckung familiengerichtlicher Herausgabeentscheidungen ist nur zulässig, wenn dies unter strenger Beachtung des Kindeswohls gerechtfertigt ist und keine milderen Mittel in Betracht kommen.
- Im Fall der Anordnung eines Umgangsausschlusses sind den Eltern Hilfen zur Wiederaufnahme des Umgangs anzubieten und der Umgangsausschluss ist regelmäßig zu überprüfen.
- Eine den Anforderungen des Art. 8 EMRK genügende Verfahrensgestaltung setzt voraus, dass sowohl die Eltern als auch das Kind ausreichend in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.
- Ein Verstoß gegen den in Art. 6 I S. 1 EMRK geregelten Anspruch auf Entscheidung durch ein „auf Gesetz beruhendes Gericht“ liegt auch dann vor, wenn in offenkundiger Weise gegen Vorschriften über die gerichtsinterne Verteilung von Verfahren verstoßen wird.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 7, m. Anm. Alexander Witt.