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Vollstreckung durch Miterben aus Zuschlagsbeschluss

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 4.11.2020 – VII ZB 69/18

1. Der Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger (hier: in einem Zuschlagsbeschluss) eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen.

2. Dieser Miterbe kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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