- Entscheidungen Leitsätze
BGH, Beschluss v. 30.8.2023 – VII ZB 45/21
Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel [nach der EuVTVO Nr. 805/2004] bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.
(Leitsatz von der Redaktion abgeändert)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.