Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vollstreckbarerklärung ausl. Unterhaltstitel - Vollstreckungsschutz durch BGH

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.5.2020 – XII ZB 102/20

1. Die Gewährung von Vollstreckungsschutz durch den Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht kann in einem auf die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels nach völkerrechtlichen Verträgen gerichteten Verfahren nur nach Maßgabe von § 52 II und III i.V. mit § 57 AUG erfolgen.

2. Sie scheidet aus, wenn es der Schuldner verabsäumt hat, bereits im Beschwerdeverfahren einen Antrag gemäß § 52 II AUG unter Glaubhaftmachung, dass die weiter gehende Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, zu stellen (Fortführung der Senatsbeschlüsse v. 26.6.2013 – XII ZB 19/13 –, FamRZ 2013, 1299 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, und v. 17.6.2009 – XII ZB 82/09 –, FamRZ 2009, 1402 [m. Anm. Hau] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 16, m. Anm. Knöfel.

Zurück