- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 24.1.2023 – 17 WF 8/23
- Die wirtschaftliche Überforderung des Ehemannes durch eine versprochene Morgengabe gebietet nicht deren Korrektur nach dem deutschen ordre public.
- Die Begründung deutschen Unterhalts- und Scheidungsstatuts während der Ehe kann eine Anpassung des Morgengabeversprechens nach § 313 BGB gebieten, soweit sich die Durchsetzung des Versprechens nach deutschem Recht richtet.
- Die zur islamischen Scheidung abgegebene Erklärung, auf die Morgengabe zu verzichten, lässt den Anspruch darauf erlöschen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 9, m. Anm. Dirk Looschelders.