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Verzicht auf erneute Anhörung

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.1.2017 – XII ZB 329/16

1. Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 II S. 1 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse v. 27.1.2016 – XII ZB 519/15 -, FamRZ 2016, 627, und v . 26.2.2014 – XII ZB 503/13 -, FamRZ 2014, 828).

2. Wird die Erweiterung einer Kontrollbetreuung auf Erkenntnisse gestützt, die das Gericht erst nach der letzten persönlichen Anhörung des Betroffenen erlangt hat, darf von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen nicht nach § 293 II S. 1 Nr. 1 FamFG abgesehen werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 7.

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