- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 12.2.2026 – 2 UF 164/25
Soweit das Familiengericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung seiner Entscheidung auch Ermittlungsergebnisse zugrunde gelegt hat, die erst nach einer mündlichen Erörterung Gegenstand des Verfahrens geworden sind (hier: Kindesanhörung), so steht dies der Annahme einer beschwerdefähigen Entscheidung nach § 57 S. 2 FamFG grundsätzlich nicht entgegen. Dem Gesetzeswortlaut lässt sich nicht entnehmen, dass die mündliche Erörterung die letzte (oder gar einzige) Grundlage einer instanzabschließenden Eilentscheidung sein muss.