Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von Kindesmisshandlungen

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 31.3.2021 – 26 UF 82/21

  1. Soweit räumliche Möglichkeiten bestehen, ein Kind in größeren Räumen, notfalls im Sitzungssaal, anzuhören, und dadurch das Infektionsrisiko auf ein Minimum verringert wird, bietet die Corona-Pandemie keinen Anlass, in einer Kindschaftssache (hier: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge) auf eine Anhörung des Kindes zu verzichten.
  2. Ohne Einwilligung des Betroffenen gefertigte Videoaufnahmen dürfen im Einzelfall verwertet werden, wenn unter den besonderen Umständen des konkreten Falls bei Abwägung der widerstreitenden Interessen dem Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit Vorrang einzuräumen ist (hier: heimliche Videoaufnahmen von wiederholten Misshandlungen der Kinder).

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 21.

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