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Verwertbarkeit von SV-Gutachten - Erforderlichkeit persönlicher Untersuchung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.7.2019 – XII ZB 160/19

Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist für die Bestellung eines Betreuers grundsätzlich nicht verwertbar. Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 11.7.2018 - XII ZB 399/17 -, FamRZ 2018, 1601 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

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