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Verwertbarkeit eines ein Jahr alten Sachverständigengutachtens

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 227/16

Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Betreuung, welches im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rund ein Jahr zurückliegt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 24.

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