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Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 19.10.2023 – 8 C 6.22

  1. Zur Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG. (Leitsatz der Redaktion)1 I S. 1 VwRehaG ist auf Annahmen an Kindes statt nach DDR-Recht mit der Maßgabe anwendbar, dass an die Stelle der Aufhebung der Maßnahme die Feststellung ihrer Rechtsstaatswidrigkeit tritt.
  2. Der Anwendbarkeit des § 1 VwRehaG auf Adoptionsentscheidungen der Jugendhilfeausschüsse der ehemaligen DDR stehen auch die im Einigungsvertrag und im BGB enthaltenen familienrechtlichen Vorschriften zur Überleitung nach dem Recht der DDR verfügter Adoptionen (Art. 234 § 13 EGBGB i. V. mit §§ 1759 ff. BGB) nicht entgegen. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 12.

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