Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Vertretungsmacht des Obhutselternteils betr. Rückübertragung übergegangener Kindesunterhaltsansprüche

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.3.2020 – XII ZB 213/19

Das Vertretungsrecht nach § 1629 II S. 2 BGB umfasst nicht die Befugnis des Obhutselternteils, für sein Kind eine Vereinbarung über die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche i.S. von § 33 IV S. 1 SGBII zu schließen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 13, m. Anm. Schürmann. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanz: OLG Frankfurt, FamRZ 2019, 1419, m. Anm. Schürmann {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

Zurück