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Vertretung des Kindes im Unterhaltsabänderungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 12.10.2023 – 12 UF 81/23

In einem Unterhaltsabänderungsverfahren des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters gegen die Tochter ist die Mutter berechtigt, die Tochter allein zu vertreten. Der Vater ist aufgrund der Einleitung des Unterhaltsabänderungsverfahrens trotz gemeinsamer elterlicher Sorge gemäß §§ 1629 II S. 1, 1824 II, 181 BGB von der Vertretung seiner Tochter ausgeschlossen. Die elterliche Sorge wächst insoweit bei der Mutter an (BGH, FamRZ 2021, 1127 [m. Anm. Wellenhofer] {FamRZ-digital | }). Einer Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft bedarf es nicht.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 2, m. Beitrag Alexander Schwonberg.

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