- Entscheidungen Leitsätze
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss v. 20.3.2025 – 2 ME 205/24
- Sucht ein unbegleiteter ausländischer Minderjähriger um internationalen Schutz nach, fällt er unter die Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie).
- Die Vorgabe in Art. 24 Aufnahmerichtlinie, dass für einen unbegleiteten Minderjährigen ein Vertreter zu bestellen ist, gilt nicht nur für das behördliche Verwaltungsverfahren der Altersfeststellung nach § 42f SGBVIII, sondern auch für das Verfahren der bundesweiten Verteilung des Minderjährigen nach §§ 42a ff. SGBVIII.
- Für die Bestellung eines Vertreters genügt es nicht, wenn lediglich der Fachdienst für Amtsvormundschaften informiert wird, ohne dass dieser mit dem Minderjährigen in Kontakt tritt.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst in der FamRZ veröffentlicht, m. Anm. Dagmar Zorn.