- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 4.9.2020 – 1 BvR 2427/19
1. Aus dem Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren folgt, dass das Gericht aus eigenen Fehlern keine Nachteile für die Beteiligten ableiten darf.
2. Auch ein Rechtsanwalt darf auf eine gerichtliche Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, sofern sie nicht offensichtlich falsch ist und nicht den Anschein der Richtigkeit erwecken kann.
3. Ein offensichtlicher Mangel einer Rechtsbehelfsbelehrung liegt nicht vor, wenn das Gericht fehlerhaft eine im Regelfall einschlägige Rechtsbehelfsfrist benennt. Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, die gerichtliche Rechtsbehelfsbelehrung anhand der einschlägigen Kommentarliteratur zu überprüfen.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung finden Sie in FamRZ 2021, 40 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.