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Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.7.2018 – III ZR 183/17

Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 18. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanzen: LG Berlin, FamRZ 2016, 738 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris), m. Anm. Lieder / Berneith; KG, FamRZ 2017, 1348 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

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