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Verteilung einer Überzahlung aus Teilungsversteigerung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 19.8.2025 – 17 UF 63/25

  1. Hat ein Ehegatte nach Trennung rechtsgrundlos Leistungen auf ein gesamtschuldnerisch mit dem anderen Gatten eingegangenes Darlehen erbracht, so kann er nach Hinterlegung des überzahlten Betrages durch den Darlehensgeber die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Auszahlung der Überzahlung verlangen.
  2. Erklärt ein Ehegatte die Zustimmung zur teilweisen Auszahlung des dem anderen Ehegatten zustehenden Anteiles am hinterlegten Betrag, so tritt insofern Teilerfüllung des Anspruches zur Zustimmung ein.
  3. Gemeinschaftsfremde Ansprüche können dem Anspruch auf Auseinandersetzung des hinterlegten Betrages weder im Wege der Aufrechnung noch des Zurückbehaltungsrechts entgegengehalten werden (Anschluss an BGH, FamRZ 2017, 693 [m. Anm. Wever], zu LS. 3) {FamRZ-digital | }.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Maria-Teresa Kratzer.

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