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Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundsgerichtshof, Urteil v. 10.12.2025 – IV ZR 34/25

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, die den Versicherer aufgrund nach Vertragsschluss geänderter Umstände (hier: starke Erhöhung der Lebenserwartung oder starkes Absinken der Rendite der Kapitalanlagen) zu einer Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigt, ohne ihn für den Fall einer späteren Verbesserung der Umstände zu einer Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors zu verpflichten, ist unwirksam.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026 (Leitsatz m. Anm. d. Red. sowie Anm. Helmut Borth). Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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