- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.3.2025 – XII ZB 88/24
- Sorgerecht und Umgang stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar, die nach der eindeutigen gesetzlichen Konzeption in eigenständigen Verfahren zu behandeln und zu entscheiden sind (Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 27.11.2019 - XII ZB 512/18 -, FamRZ 2020, 255 [m. Anm. Schwonberg] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} Rz. 14 ff., und v. 19.1.2022 - XII ZA 12/21 -, FamRZ 2022, 601 [m. Anm. Hammer] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} Rz. 13, m.w.N.). Schon wegen der Verschiedenheit der Verfahrensgegenstände kann eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung einer Sorgerechtsregelung nicht entgegenstehen oder dieser vorgreiflich sein.
- Zur (hier fehlerhaften) Würdigung von Sachverständigengutachten im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 13, m. Anm. Mallory Völker.