Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Verschiedenheit der Verfahrensgegenstände Sorgerecht und Umgang

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.3.2025 – XII ZB 88/24

  1. Sorgerecht und Umgang stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar, die nach der eindeutigen gesetzlichen Konzeption in eigenständigen Verfahren zu behandeln und zu entscheiden sind (Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 27.11.2019 - XII ZB 512/18 -, FamRZ 2020, 255 [m. Anm. Schwonberg] {FamRZ-digital | } Rz. 14 ff., und v. 19.1.2022 - XII ZA 12/21 -, FamRZ 2022, 601 [m. Anm. Hammer] {FamRZ-digital | } Rz. 13, m.w.N.). Schon wegen der Verschiedenheit der Verfahrensgegenstände kann eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung einer Sorgerechtsregelung nicht entgegenstehen oder dieser vorgreiflich sein.
  2. Zur (hier fehlerhaften) Würdigung von Sachverständigengutachten im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 13, m. Anm. Mallory Völker.

Zurück