- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.1.2020 – IV ZR 54/19
- Zur Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Leistung einer Hinterbliebenenversorgung an den Erben eines geschiedenen Ehegatten, zu dessen Gunsten bei Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege der internen Teilung gemäß § 10 I VersAusglG ein Versorgungsanrecht begründet wurde. (Leitsatz der Redaktion)
- Hat der Versorgungsträger in seiner Auskunft gegenüber dem Familiengericht von der Möglichkeit der Beschränkung des Risikoschutzes auf die Altersversorgung unter Ausschluss der Todesfallleistung gemäß § 11 I S. 2 Nr. 3 Hs. 2 VersAusglG Gebrauch gemacht, kann diese Auskunft bei der Auslegung des Tenors eines familiengerichtlichen Beschlusses, der keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, berücksichtigt werden.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 7. Vorinstanz: OLG Düsseldorf, FamRZ 2019, 1410 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.