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VersAusgl: Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Leistung einer Hinterbliebenenversorgung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.1.2020 – IV ZR 54/19

  1. Zur Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Leistung einer Hinterbliebenenversorgung an den Erben eines geschiedenen Ehegatten, zu dessen Gunsten bei Durchführung des Versorgungsausgleichs im Wege der internen Teilung gemäß § 10 I VersAusglG ein Versorgungsanrecht begründet wurde. (Leitsatz der Redaktion)
  2. Hat der Versorgungsträger in seiner Auskunft gegenüber dem Familiengericht von der Möglichkeit der Beschränkung des Risikoschutzes auf die Altersversorgung unter Ausschluss der Todesfallleistung gemäß § 11 I S. 2 Nr. 3 Hs. 2 VersAusglG Gebrauch gemacht, kann diese Auskunft bei der Auslegung des Tenors eines familiengerichtlichen Beschlusses, der keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, berücksichtigt werden.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 7. Vorinstanz: OLG Düsseldorf, FamRZ 2019, 1410 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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