- Entscheidungen Leitsätze
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil v. 12.9.2025 – 15 K 6349/24
Immobilien, die in ungeteilter Erbengemeinschaft stehen, können bei der Vermögensanrechnung bei der Ausbildungsförderung aufgrund unbilliger Härte (§ 29 III BAföG) dann außer Betracht bleiben, wenn die wirtschaftliche Verwertung des Anteils in einem angemessenen Zeitraum nicht realistisch ist und zu erheblichen wirtschaftlichen Wertverlusten führen würde.
(Leitsatz des Einsenders G. Walther)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Anatol Dutta.