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Verletzung des Verfahrensrechts als rechtswidriger Grundrechtseingriff

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.1.2025 – XII ZB 365/24

Eine Verletzung von Rechten i.S. von § 62 I FamFG kann im Falle einer Verletzung von Verfahrensrecht gegeben sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in eine grundrechtlich geschützte Position des Betroffenen hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist. Als gravierende Fehler kommen die nicht rechtzeitige Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen oder das Unterbleiben seiner verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung in Betracht.

(Leitsatz der Redaktion

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