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Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.5.2018 – XII ZB 542/17

Lässt sich in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache anhand der Gerichtsakten und der von den Instanzgerichten getroffenen Feststellungen nicht klären, ob das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen bzw. im Falle des (entsprechend anwendbaren) § 325 I FamFG zumindest dem Verfahrenspfleger bekanntgegeben wurde und die Erwartung gerechtfertigt war, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten sprechen werde, ist von einer Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör auszugehen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 15.

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