Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.12.2017 – XII ZB 436/17
Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund im Vergütungsfestsetzungsverfahren eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen auch dann nicht verlangen, wenn er bereits zuvor auf Veranlassung des Gerichts tätig geworden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 30.8.2017 – XII ZB 562/16 -, FamRZ 2017, 1846 [m. Anm. Zorn]).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 7.