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Vergütung von Berufsbetreuern ab dem 1.1.2023

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.10.2024 – XII ZB 216/24

  1. Zu den Voraussetzungen der Entstehung eines Vergütungsanspruchs für die Tätigkeit als Berufsbetreuer nach dem ab dem 1.1.2023 geltenden Vergütungsrecht.
  2. Betreuer, die nach dem 1.1.2023 erstmalig als berufliche Betreuer tätig werden, müssen sich registrieren lassen, bevor sie als berufliche Betreuer anzusehen sind und entsprechende Vergütungsansprüche erwerben können. (Leitsatz der Redaktion)
  3. Entscheidend für den Vergütungsanspruch nach § 7 I VBVG i.V. mit §§ 19 II, 32 I S. 1, 6 BtOG ist nicht die Bestellung als beruflicher Betreuer, sondern die Registrierung oder Fiktion derselben nach § 32 I S. 6 BtOG, welche ihrerseits an eine Tätigkeit als Berufsbetreuer vor dem 1.1.2023 anknüpft. Ein anderes ergibt sich weder aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 7 I VBVG i.V. mit § 19 II BtOG noch aus einer analogen Anwendung der Übergangsregelung in § 19 I VBVG. (Leitsatz der Redaktion)

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