- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.10.2024 – XII ZB 216/24
- Zu den Voraussetzungen der Entstehung eines Vergütungsanspruchs für die Tätigkeit als Berufsbetreuer nach dem ab dem 1.1.2023 geltenden Vergütungsrecht.
- Betreuer, die nach dem 1.1.2023 erstmalig als berufliche Betreuer tätig werden, müssen sich registrieren lassen, bevor sie als berufliche Betreuer anzusehen sind und entsprechende Vergütungsansprüche erwerben können. (Leitsatz der Redaktion)
- Entscheidend für den Vergütungsanspruch nach § 7 I VBVG i.V. mit §§ 19 II, 32 I S. 1, 6 BtOG ist nicht die Bestellung als beruflicher Betreuer, sondern die Registrierung oder Fiktion derselben nach § 32 I S. 6 BtOG, welche ihrerseits an eine Tätigkeit als Berufsbetreuer vor dem 1.1.2023 anknüpft. Ein anderes ergibt sich weder aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 7 I VBVG i.V. mit § 19 II BtOG noch aus einer analogen Anwendung der Übergangsregelung in § 19 I VBVG. (Leitsatz der Redaktion)