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Vergütung im Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.6.2024 – XII ZB 589/23

Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 I S. 1 Nr. 2 VBVG zu (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 10.4.2024 - XII ZB 559/23 -, FamRZ 2024, 1238 {FamRZ-digital | }).

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