Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.9.2017 – XII ZB 420/16
Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht für das Verfahren vor dem Ausgangsgericht keine erneute pauschale Vergütung.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 1.