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Vergütung des Nachlasspflegers

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.2.2026 – IV ZB 30/24

1. § 304 II FamFG ist in Verfahren über die Vergütung von Nachlasspflegern entsprechend anzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)

2. a) Die formlose Mitteilung eines Beschlusses nach § 304 II FamFG hat an den Vertreter der Staatskasse als Mitteilungsadressaten - und nicht an dessen Amtsstelle - zu erfolgen und setzt einen auf diesen bezogenen Mitteilungswillen des Verfügenden voraus.

b) Ist die Staatskasse im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt, findet § 63 III S. 2 FamFG neben § 304 II FamFG keine Anwendung.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026. Vorinstanz: OLG Braunschweig, FamRZ 2025, 547 [LSe]{FamRZ-digital | }.

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