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Vergütung der Umgangspflegschaft

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.10.2018 - XII ZB 135/18

  1. Ist der Umgangspfleger auch bei der Durchführung des Umgangs entsprechend einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung anwesend, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen.
  2. Einer Rückforderung überbezahlter Vergütung des Umgangspflegers kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Umgangspflegers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 6.11.2013 - XII ZB 86/13 -, FamRZ 2014, 113 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris])

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 3, m. Anm. Keuter.

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