- Entscheidungen Leitsätze
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 11.9.2025 – Vf. 30-VI-24
- Gerichtliche Entscheidungen, die in Anwendung von Bundesrecht ergangen sind, werden auf Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat.
- Der Beschwerdeführer muss innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert darlegen, warum eine Gerichtsentscheidung willkürlich ist; die bloße Behauptung, die Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt nicht.
- Eine Unternehmensbewertung zur Ermittlung des Zugewinns nach dem (modifizierten) Ertragswertverfahren ist grundsätzlich sachgerecht. Die Ansicht des Gerichts, bei dieser Bewertung sei ein Abzug von Verbindlichkeiten nicht veranlasst, ist nicht willkürlich.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Marius Paul.