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Verfahrenspflegerbestellung bei möglicher Betreuung in allen Angelegenheiten

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.6.2018 – XII ZB 559/17

Lässt der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen, ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen nach § 276 I S. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig auch dann erforderlich, wenn in der abschließenden Entscheidung eine Betreuerbestellung unterbleibt (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 11.12.2013 – XII ZB 280/11 -, FamRZ 2014, 378 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 20.

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