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Verfahrenskostenhilfe für verfahrensfähiges Kind

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 10.5.2022 – 6 WF 73/22

Auch dem nach § 9 I Nr. 3 FamFG verfahrensfähigen Kind kann in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1671 I S. 2 Nr. 1 BGB keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78 II FamFG mangels Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht gegeben sind.

Anm. d. Red.: Die Entscheidungen werden veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 21, m. Anm. Martin Streicher.

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