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Vereinfachtes Unterhaltsverfahren bei Obhutswechsel

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.3.2017 – XII ZB 2/16

Allein der Umstand, dass das unterhaltsberechtigte Kind während eines von der Unterhaltsvorschusskasse betriebenen vereinfachten Verfahrens in den Haushalt des Unterhaltspflichtigen wechselt, lässt die Zulässigkeit dieses Verfahrens für Unterhaltsansprüche aus der Zeit bis zum Obhutswechsel unberührt (Fortführung von Senatsbeschluss v. 21.12.2005 – XII ZB 258/03 -, FamRZ 2006, 402).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 10.

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