- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 24.8.2020 – 1 BvR 1780/20
1. Der selbst nicht verfahrensfähige Beschwerdeführer wird im verfassungsgerichtlichen Verfahren durch das Jugendamt als Amtsvormund wirksam vertreten, soweit zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter kein Interessenkonflikt besteht. Ob es sich so verhält, beurteilt das Bundesverfassungsgericht eigenständig auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse.
2. Zur Folgenabwägung bei Prüfung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, wenn das Familiengericht die Rückführung eines Kindes zu den Pflegeeltern angeordnet hat, obwohl der Pflegevater drei Jahre zuvor wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Bilder und Videos) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 20.