- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.9.2024 – XII ZB 110/23
- Die Vergütung des Verfahrensbeistands ist in § 158c I FamFG abschließend dergestalt geregelt, dass seine Tätigkeit einschließlich sämtlicher Aufwendungen durch die vorgesehenen Fallpauschalen vollständig abgegolten wird; das gilt auch hinsichtlich seiner Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 9.10.2013 - XII ZB 667/12 -, FamRZ 2013, 1967 [m. Anm Stößer, sowie Anm. Bienwald, FamRZ 2014, 109] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
- Die Aufwendungen für einen vom Verfahrensbeistand in Anspruch genommenen Dolmetscher sind mangels gesetzlicher Grundlage auch dann keine Kosten des gerichtlichen Verfahrens, wenn das Gericht dem Verfahrensbeistand die Hinzuziehung des Dolmetschers gestattet hat.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 2, m. Anm. Martin Streicher.