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Vaterschaftsanfechtung eines mittels Embryospende gezeugten Kindes

- Entscheidungen

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 11.12.2017 – 6 UF 110/17

  1. Wurde ein Kind im Ausland mittels Embryospende anonymer Spender gezeugt, so ist das Recht des Kindes zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft des Wunschvaters nicht ausgeschlossen.
  2. Eine Anfechtung der Vaterschaft des Wunschvaters entspricht in diesen Fällen aber regelmäßig nicht dem Kindeswohl, wenn der Vater seine Bereitschaft zeigt, tatsächlich Verantwortung für das Kind zu übernehmen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 11, m. Anm. Schumann.

 

Zum Weiterlesen:

Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung verlieren, BVerwG, Urteil vom 19.4.2018 (Az. 1 C 1.17)

Vertretung des Kindes in Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Artikel von Siede in FamRZ 2018, Heft 3

Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren, BGH, Beschluss v. 2.11.2016 – XII ZB 583/15

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