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Vaterschaftsanerkennung nach Tod der Mutter

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.8.2023 – XII ZB 48/23

Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 I BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 II BGB bzw. die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 1596 II S. 1 BGB).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 23, m. Anm. Gunnar Franck. Sie ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanz: OLG Bamberg, FamRZ 2023, 708, m. Anm. Franck {FamRZ-digital | }.

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