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Vaterschaftsanerkennung nach ausländischem Recht

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 14.5.2025 – 23 W 157/25

  1. Eine nach dem Aufenthaltsrecht des Kindes nach Art. 19 I EGBGB begründete Vaterschaft bleibt auch nach dem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes bestehen.
  2. Eine Vaterschaft des anerkennenden Mannes nach ausländischen Recht verstößt nicht gegen den deutschen ordre public, auch wenn die zugrundeliegende Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB missbräuchlich wäre.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Anatol Dutta.

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