- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 14.5.2025 – 23 W 157/25
- Eine nach dem Aufenthaltsrecht des Kindes nach Art. 19 I EGBGB begründete Vaterschaft bleibt auch nach dem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes bestehen.
- Eine Vaterschaft des anerkennenden Mannes nach ausländischen Recht verstößt nicht gegen den deutschen ordre public, auch wenn die zugrundeliegende Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB missbräuchlich wäre.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Anatol Dutta.