- Entscheidungen Leitsätze
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 26.5.2020 – 5 C 5.19
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ein Auszubildender für sich selbst erhält, stellen Einkommen im Sinne des BAföG dar, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.