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UVG-Leistungen als Einkommen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 26.5.2020 – 5 C 5.19

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ein Auszubildender für sich selbst erhält, stellen Einkommen im Sinne des BAföG dar, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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