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Unzulässige Teilentscheidung über Umgangsrecht

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 13.6.2025 – 10 UF 38/25

Eine unzulässige Teilentscheidung über das Umgangsrecht, welche eine Zurückverweisung nach § 69 I S. 2 FamFG rechtfertigt, liegt auch dann vor, wenn das Familiengericht einen Antrag auf Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung nach dem Tenor sei­nes Beschlusses (nur) zurückweist, sich aus dessen Gründen aber ergibt, dass ein Umgang „derzeit“ bzw. „zum jetzigen Zeitpunkt“ „(noch) nicht möglich“ sei.

(Leitsatz des Einsenders)

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