- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 13.6.2025 – 10 UF 38/25
Eine unzulässige Teilentscheidung über das Umgangsrecht, welche eine Zurückverweisung nach § 69 I S. 2 FamFG rechtfertigt, liegt auch dann vor, wenn das Familiengericht einen Antrag auf Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung nach dem Tenor seines Beschlusses (nur) zurückweist, sich aus dessen Gründen aber ergibt, dass ein Umgang „derzeit“ bzw. „zum jetzigen Zeitpunkt“ „(noch) nicht möglich“ sei.
(Leitsatz des Einsenders)