- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 25.9.2024 – XII ZB 244/22
Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Eheschließung durch von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Trauungsorgan im Ausland (hier: Behörde in Utah/USA) abgegebene Erklärungen ist unwirksam (Abgrenzung zu Senatsbeschluss v. 29.9.2021 - XII ZB 309/21 -, FamRZ 2022, 93 [m. Anm. Krömer] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 2, m. Anm. Claudia Mayer. Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen. Vorinstanz: OLG Köln, FamRZ 2022, 1463 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.