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Unterrichtung des Betroffenen über beabsichtigte Begutachtung

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.2.2020 - XII ZB 252/19

Sofern der Gutachter nicht zugleich behandelnder Arzt des Betroffenen ist und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betroffenen seine Begutachtung verborgen geblieben ist, kann im Regelfall, in dem dem Betroffenen vorab der Beweisbeschluss bekanntgegeben worden ist, unterstellt werden, dass der Sachverständige den Betroffenen über die beabsichtigte Begutachtung unterrichtet hat (Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen v. 6.2.2019 – XII ZB 393/18 –, FamRZ 2019, 724 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}; v. 7.8.2013 – XII ZB 691/12 –, FamRZ 2013, 1725 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}, und v. 15.9.2010 – XII ZB 383/10 –, FamRZ 2010, 1726 [m. Anm. Müther] {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 10, m. Anm. Seifert.

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