Bundesgerichtshof, Urteil v. 27.2.2018 – VI ZR 86/18
Zum Rechtsschutzbedürfnis und zur Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen die Versendung von Bildern mit Verletzungen eines Kindes mit E-Mails an politische Institutionen, Behörden und Zivilgerichte, mit denen vor dem Hintergrund der Verlegung eines Pflegekindes in eine Jugendhilfeeinrichtung auf die unzureichende Betreuung des Kindes in der Einrichtung hingewiesen werden soll.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 14.