Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Unterhaltsrelevantes Einkommen bei Selbständigen und Gewerbetreibenden

- Entscheidungen

Bundesfinanzhof, Urteil v. 28.4.2016 – VI R 21/15

1. Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden, deren Einkünfte naturgemäß stärkeren Schwankungen unterliegen, ist bei der Ermittlung des Nettoeinkommens regelmäßig ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden (Bestätigung des Senatsurteils v. 28.3.2012 - VI R 31/11 -, BFHE 237, 79 = BStBl 2012 II 769 = FamRZ 2012, 1137 [LS.]).

2. Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden unterhaltsrelevanten Einkommen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden (Bestätigung des Senatsurteils in BFHE 237, 79 = BStBl 2012 II 769 = FamRZ 2012, 1137 [LS.]).

3. Führen Steuerzahlungen für mehrere Jahre jedoch zu nicht unerheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens im Streitjahr, sind die im maßgeblichen Dreijahreszeitraum geleisteten durchschnittlichen Steuerzahlungen zu ermitteln und vom "Durchschnittseinkommen" des Streitjahres abzuziehen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18.

Zurück