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Unterhaltsregress des Scheinvaters

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.9.2018 – XII ZB 385/17

  1. Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den leiblichen Vater sowie für die von ihm dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen. Der jeweilige gesetzliche Mindestbedarf minderjähriger Kinder muss auch vom neuen Gläubiger nicht dargelegt werden.
  2. Der Schuldner hat eine etwa aufgehobene oder eingeschränkte unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit darzulegen und zu beweisen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 2, m. Beitrag Maurer. Vorinstanz war das OLG Celle, FamRZ 2018, 98 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

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