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Unterhaltspfändung unter Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.1.2020 – VII ZB 5/19

  1. Zur Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II-Leistungen bei der Bestimmung der Höhe des pfandfreien Betrags eines Unterhaltsschuldners. (Leitsatz der Redaktion)
  2. Arbeitslosengeld II-Leistungen, die der Schuldner erhält, sind bei einer erweiterten Pfändung (§ 850d ZPO) von Arbeitseinkommen unbeschadet des sich aus § 42 IV S. 1 SGBII ergebenden Pfändungsschutzes im Sinne einer Minderung des Pfändungsfreibetrags gemäß § 850d I S. 2 ZPO zu berücksichtigen, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung das sozialhilferechtliche Existenzminimum des Schuldners gesichert bleibt.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

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